Unsere Wohngruppen ...

Eine gute Wahl ...

Wenn das aktuelle Wohnen problematisch ist oder eine spezielle Förderung benötigt wird, sind unsere Wohngruppen eine gute Lösung. 
Hier leben jeweils sieben bis dreizehn junge Menschen zusammen.

Unsere pädagogischen Fachkräfte schauen, wo es klemmt und helfen individuell weiter. 
Jeder Bewohner hat einen festen Bezugsbetreuer, der darauf achtet, dass er oder sie die richtige Unterstützung bekommt. 
Mögliche Perspektiven sind Berufsorientierung, Berufsvorbereitung oder Berufsausbildung in den Werkstätten der Jugendsiedlung Traunreut

Vielfältige Freizeitangebote im sportlichen, musischen und kreativen Bereich runden unser Angebot ab.

Natürlich berücksichtigen wir Gepflogenheiten und Vorgaben, die Festtage der unterschiedlichen 
Religionen werden ermöglicht und ihre Bedeutung besprochen.

Die richtige Wohngruppe ...

Die Art und der Umfang der Unterstützung in den Wohngruppen ist unterschiedlich und richtet sich danach, was der jeweilige Jugendliche braucht. Deshalb gibt es bei uns verschiedene Wohngruppen und Angebote:

Regelwohngruppen während der Schulzeiten für Block- und Vollzeitschüler (BaföG + BaySchFG)
Wohngruppen mit sozialpädagogischer Begleitung oder Betreuung (SGB 8) 
Wohnheimplätze für Teilnehmer an Arbeitsagenturmaßnahmen (SGB 12 )

Weitere Informationen zum Thema Jugendwohnen ...

Weitere Informationen zum Jugendwohnen, u.a. als Angebot der Jugendhilfe, als Mobilitätshilfe für Auszubildende und Teil der Ausbildungsinfrastruktur attraktiver Wirtschaftsstandorte, gibt u.a. die Broschüre „Jugendsiedlung – Wohnen bei uns“ .

Sowohl die Kostenträger, als auch die Finanzierungsformen des Jugendwohnens, sind sehr unterschiedlich. 
Allen ist aber eins gemein: Sollten öffentliche Gelder beansprucht werden, müssen dafür rechtzeitig Anträge gestellt werden! 


Rechtliche Grundlagen und Kostenträger
Allgemeine Vorschriften SGB VIII §§ 1,2
Jugendsozialarbeit SGB VIII § 13
Hilfen zur Erziehung und ergänzende Hilfen SGB VIII § 27 ff
Leistungen zur beruflichen Rehabilitation SGB III § 112
SGB XII § 103
BaySchFG Art. 25
BaföG

Bitte beachten Sie:
Sowohl die Kostenträger, als auch die Finanzierungsformen des Jugendwohnens, sind sehr unterschiedlich. 
Allen ist aber eins gemein: Sollten öffentliche Gelder beansprucht werden, müssen dafür rechtzeitig Anträge gestellt werden!
Treten Sie mit uns in Kontakt - wir informieren und beraten Sie unverbindlich und zeitnah.